Öffentlich bestellter
Vermessungs-Ingenieur /


  • Amtliche Auszüge aus Liegenschaftskarte und -buch
  • sog. „Standardpräsentationen“
  • maßstäbliche Darstellung aller Grundstücke

  • Amtliche Lagepläne zum Bauantrag nach § 2 BauVorlVO
  • sog. „einfache“ oder „qualifizierte“

  • Amtliche Plangrundlagen für Bebauungspläne

  • Grundstücksvermessung
  • Zerlegungsvermessung mit Grenzsteinen und Ergebnistermin
  • Sonderung ohne örtliche Vermessung unter bestimmten Bedingungen, z.B.:
  • Grundstücksteilungen im privaten Bereich
  • Grundstückserweiterungen, - tausch
  • Bauplatz im Garten

  • Grenzfeststellung
  • Vermessung mit Grenzsteinen und Ergebnistermin
  • bei Grenzstreitigkeiten

  • Amtliche Grenzauskunft
  • Aufsuchen von Grenzpunkten und Auspflocken für den Baubeginn/den Zaunbau

  • Grenzbescheinigung
  • Abstände und Höhenlage nach § 5 NBauO

  • Baulasterklärungen

  • Verschmelzen von Flurstücken, ggf. nach Vereinigung von Flurstücken

  • Flurneuordnung, Freiwilliger Landtausch

  • Gutachten
  • im Aufrag von Gerichten und Privaten

Amtliche Leistungen Alle amtlichen Leistungen können auch bei den Katasterämtern zu identischen Gebühren und Umsatzsteuersätzen beauftragt werden. Der ÖbVermIng ist berechtigt, diese Leistungen im gesamten Bundesland Niedersachsen auszuführen. Kostengrundlage ist die „Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen“ in der jeweils gültigen Fassung.